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IGEL (individuelle Gesundheits-Leistungen) und Kassenleistungen

Unsere kinder/jugendärztliche IGE-Leistungen sind vom Berufsverband der Kinder- u. Jugendärzte empfohlen!

Die gesetzlichen Krankenkassen garantieren einen Versicherungsschutz für die medizinische Grundversorgung. Mehr nicht. Dafür gibt es die verbindlichen Arzneimittel- und Heilmittelrichtlinien.

Weitere Rationierung von Gesundheitsleistungen durch die Kassen werden aufgrund
politischen Drucks der Gesundheitsminister folgen!


Darüber hinaus bietet unsere Praxis noch zusätzliche wünschenswerte Leistungen an,
die nicht über Chipkarte abgerechnet werden können, sondern über die GebOrdnungÄrzte (GOÄ)
(z.B. Entwicklungsuntersuchungen, Tauglichkeitsuntersuchungen,Gesundheitsvorsorgeberatung
Entspannungsverfahren etc.). Wir beraten Sie gerne.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nach dem   Sozialgesetzbuch V
dürfen nur sein :
W -irtschaftlich | A -usreichend |N -otwendig | Z weckmäßig


Die Einhaltung des W-A-N-Z-Prinzips durch den Kassenarzt
wird von den Kontrollorganen der Krankenkassen genau überprüft.
"ausreichend" bedeutet Note 4 und meint nicht "sehr gut".

Die Politik besteht immer mehr auf einer Rationierung der Gesundheitsleistungen.

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