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Wann Frühfördermaßnahmen?


Frühförderung (vor der Einschulung!) benötigen Kinder,
deren Entwicklung ernsthaft gefährdet ist. Das sind vor allem Kinder,
die in einzelnen oder mehreren Bereichen Defizite haben
(Teilleistungsstörungen bzw. Wahrnehmungsstörungen).
Nicht förderbar ist die cognitive (Intelligenz-)Entwicklung,
eventuell und eingeschränkt förderbar sind hirnorganische Störungen.
Die Überweisung kann nur ein Arzt ausstellen,
der objektiv das Kind untersucht und beurteilt hat.


Wann Kinder/Jugendlichenpsychotherapie?

Als ergänzende oder alleinige Behandlung bei schweren Verhaltensstörungen,
aber auch beim Aufmerksamkeits/Hyperaktivitäts-Syndrom
wesentliche Maßnahme, vor allem als Verhaltenstherapie.

Wann Sprachförderung (Logopädie)?

Stammeln (undeutliche Buchstaben), Grammatikprobleme und Stottern
sind erst förderwürdig, wenn das Kind gewisse Altersgrenzen
erreicht hat. Die Intelligenz, das Sprachverständnis
und vor allem das Gehör müssen für eine
erfolgreiche Sprachförderung in Ordnung sein.
Die Behandlung einer Sprachentwicklungsstörung muß
zu Beginn des Kindergartenalters integrativ behandelt werden.

Wann Spieltherapie (Ergotherapie)?

Kinder mit Problemen in der Verarbeitung ihrer Sinneseindrücke
und den daraus folgenden Problemen der Bewegung,
der Koordination und des Verhaltens benötigen Ergo-Therapie.
Die Funktionen des Gleichgewichtssinnes, der Tiefensensibilität
und der Hautsensorik stehen im Mittelpunkt der Behandlung.
Die sensorische Integrationstherapie nach Ayres ist wissenschaftlich fundiert.
Nicht behandelbar sind Intelligenzprobleme,soziale oder hyperaktive Probleme,
die eine sozialpädiatrische Intervention benötigen!

Wann Krankengymnastik?

Krankengymnastik soll bei bewegungsbeeinträchtigten
und koordinationsgestörten Säuglingen und Kleinkindern
Bewegungsabläufe "trainieren", die Muskulatur, die Gelenke
und den Halteapparat stärken, um die Meilensteine
der motorischen Entwicklung besser bewältigen zu können.

Wann Hebammenhilfe?

In den ersten 10 Tagen nach der Geburt und bei Problemen
mit dem Neugeborenen oder der Wochenbettperiode stehen allen
Müttern Betreuung durch eine Hebamme zu.
Man braucht keine Verordnung durch einen Arzt.

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